AMARISocialBar · Drinks & Cocktails
Please drink responsibly · Don‘t drink and drive.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für „Mobiler Ausschank von alkoholischen und alkoholfreien Getränken, Betrieb einer mobilen Bar (Drinks & Cocktailservice), Eventgastronomie“
Anbieter:
Oskar Witt – AMARISocialBar
Gummertstr. 4
45131 Essen
Deutschland
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Oskar Witt – AMARISocialBar (nachfolgend „Anbieter“) und dem Auftraggeber über Leistungen im Bereich mobiler Ausschank, Cocktailservice und Eventgastronomie.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
§2 Vertragsgegenstand
Der Anbieter erbringt insbesondere Dienstleistungen in folgenden Bereichen:
mobiler Ausschank von alkoholischen und alkoholfreien Getränken
Betrieb einer mobilen Bar
Cocktail- und Drinksservice
Eventgastronomie einschließlich vereinbarter Serviceleistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags und werden, sofern sie nachträglich beauftragt werden, gesondert berechnet.
§3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die Annahme des vom Anbieter erstellten Angebots durch den Auftraggeber zustande.
Die Annahme kann insbesondere durch schriftliche Bestätigung, per E-Mail, WhatsApp oder durch Unterzeichnung des Angebots bzw. Vertrags erfolgen.
Maßgeblich für den Umfang der vereinbarten Leistungen ist das jeweilige Angebot bzw. die individuelle Auftragsbestätigung.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und, sofern nicht anders ausgewiesen, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind bei verbindlicher Buchung 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags als Anzahlung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Anzahlungsrechnung zu begleichen.
(3) Der verbleibende Restbetrag von 50 % ist spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen.
(4) Bei Buchungen, die innerhalb von 7 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, ist der gesamte vereinbarte Betrag sofort fällig.
(5) Für Rechnungen über bereits erbrachte Leistungen gilt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ein Zahlungsziel von 10 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung.
(6) Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem vom Anbieter angegebenen Konto.
(7) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§5 Leistungen und Pflichten des Anbieters
Der Anbieter verpflichtet sich zur:
Bereitstellung der vereinbarten Leistungen zum vereinbarten Zeitpunkt,
ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Leistungen,
Einhaltung der für den Leistungsbereich geltenden gesetzlichen und hygienischen Vorschriften.
Der konkrete Umfang der Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
§6 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Voraussetzungen zum vereinbarten Zeitpunkt vorhanden sind. Hierzu gehören insbesondere, soweit für die jeweilige Veranstaltung erforderlich:
Zugang zur Veranstaltungsfläche,
eine geeignete, ebene und ausreichend große Aufbaufläche,
Stromversorgung,
Wasseranschluss,
geeignete Park- bzw. Zufahrtsmöglichkeiten,
freie und sichere Zugangswege,
verbindlich abgestimmte Aufbau- und Abbauzeiten,
erforderliche Genehmigungen und Gestattungen, soweit diese vom Auftraggeber bereitzustellen sind.
Der Auftraggeber informiert den Anbieter rechtzeitig über besondere örtliche Gegebenheiten oder Einschränkungen, die für die Durchführung der Leistung relevant sind.
Bei privaten Veranstaltungen bestätigt der Auftraggeber, dass es sich um eine geschlossene Gesellschaft handelt, sofern dies für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist.
§7 Genehmigungen und behördliche Anforderungen
(1) Soweit Genehmigungen, Gestattungen oder sonstige behördliche Erlaubnisse für die Veranstaltung oder den Veranstaltungsort erforderlich sind, ist grundsätzlich derjenige für deren Einholung verantwortlich, dem diese Verpflichtung gesetzlich oder aufgrund der jeweiligen Veranstaltungsorganisation obliegt.
(2) Der Anbieter kann den Auftraggeber auf Wunsch bei der Vorbereitung oder Beantragung erforderlicher Genehmigungen unterstützen. Eine Übernahme der behördlichen Verantwortung wird dadurch nicht begründet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Werden erforderliche Genehmigungen nicht oder nicht rechtzeitig erteilt und kann die Leistung deshalb nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, gelten die Regelungen zu Stornierung bzw. höherer Gewalt entsprechend.
§8 Jugendschutz und Ausschank
Der Anbieter hält die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und zum Ausschank alkoholischer Getränke ein.
Alkoholische Getränke werden nicht entgegen den gesetzlichen Vorschriften an Minderjährige ausgeschenkt.
Der Anbieter ist berechtigt, Personen den Ausschank von Alkohol zu verweigern, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aus Gründen des Jugendschutzes, der Sicherheit oder eines erkennbar verantwortungsvollen Ausschanks erforderlich ist.
§9 Stornierung durch den Auftraggeber
(1) Eine Stornierung der verbindlich gebuchten Leistung ist in Textform, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp, möglich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
(2) Im Falle einer Stornierung können dem Auftraggeber Stornierungskosten bzw. ein pauschalierter Schadensersatz in folgender Höhe berechnet werden:
bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25 %
29 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
13 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 75 %
weniger als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des vereinbarten Gesamtbetrags.
(3) Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten. In diesem Fall wird ein bereits nach Absatz 2 gezahlter Betrag auf den nachgewiesenen Schaden angerechnet.
(5) Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten, beispielsweise für Personal, Waren, Mietmaterial oder sonstige veranstaltungsbezogene Leistungen, können unabhängig von den vorstehenden Pauschalen in tatsächlicher Höhe berechnet werden, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht.
§10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für Schäden, die ausschließlich durch Gäste, Besucher oder sonstige Dritte verursacht werden und die der Anbieter nicht zu vertreten hat, haftet der Anbieter nicht.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Folgen eines übermäßigen oder unsachgemäßen Alkoholkonsums durch Gäste, soweit diese Folgen nicht auf einer vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.
(5) Der Auftraggeber haftet für Schäden an vom Anbieter bereitgestelltem Equipment, die durch den Auftraggeber, seine Gäste oder von ihm eingesetzte Personen schuldhaft verursacht werden.
§11 Wetter und höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegen und die Durchführung der vereinbarten Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu können insbesondere extreme Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen, Naturereignisse, Ausfälle wesentlicher Versorgungsleistungen oder vergleichbare Ereignisse gehören.
Kann die Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht oder nur teilweise erbracht werden, werden sich die Vertragsparteien nach Möglichkeit über eine angemessene Anpassung, Verschiebung oder alternative Durchführung verständigen.
Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich entstandene, nicht mehr vermeidbare Kosten können entsprechend dem Umfang der tatsächlich erbrachten bzw. bereits angefallenen Leistungen berechnet werden.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung.
§12 Aufbau, Abbau und Wartezeiten
(1) Aufbau- und Abbauzeiten werden individuell vereinbart.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der vereinbarte Zugang zur Veranstaltungsfläche zum vereinbarten Zeitpunkt möglich ist.
(3) Verzögerungen, die durch vom Auftraggeber zu verantwortende fehlende Voraussetzungen, erschwerte Zufahrten, fehlenden Zugang, fehlende Anschlüsse oder sonstige vom Auftraggeber zu vertretende Umstände entstehen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
(4) Entstehen hierdurch zusätzliche Warte- oder Arbeitszeiten, können diese nach vorheriger bzw. soweit möglich nachträglicher Abstimmung gesondert berechnet werden.
(5) Verzögerungen können dazu führen, dass sich der Aufbau, Abbau oder die vereinbarte Einsatzzeit entsprechend verschiebt.
§13 Eigentum und bereitgestelltes Equipment
Alle vom Anbieter bereitgestellten Materialien, Geräte, Bar- und Ausschankelemente sowie sonstiges Equipment bleiben Eigentum des Anbieters, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Eine Weitergabe, Veränderung oder Nutzung der bereitgestellten Gegenstände durch Dritte außerhalb des vereinbarten Veranstaltungszwecks ist ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
§14 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags sowie zur Kommunikation mit dem Auftraggeber.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine sonstige gesetzliche Grundlage hierfür vorliegt.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
§15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters als Gerichtsstand vereinbart werden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 01.09.2026
