AGB

AMARISocialBar · Drinks & Cocktails

Please drink responsibly · Don‘t drink and drive.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für „Mobiler Ausschank von alkoholischen und alkoholfreien Getränken, Betrieb einer mobilen Bar (Drinks & Cocktailservice), Eventgastronomie“

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Oskar Witt – AMARISocialBar (nachfolgend „Anbieter“) und dem Auftraggeber über Leistungen im Bereich mobiler Ausschank, Cocktailservice und Eventgastronomie.

§2 Vertragsgegenstand

Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich:

mobiler Ausschank von alkoholischen und alkoholfreien Getränken

Betrieb einer mobilen Bar

Eventgastronomie inkl. Serviceleistungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell erstellten Angebot. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags.

§3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

schriftliche Bestätigung des Angebots (auch per E-Mail/WhatsApp) oder Unterzeichnung eines Angebots/Vertrags. Grundlage ist das jeweilige Angebot des Anbieters.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro.

(2) Sofern nicht anders vereinbart:

50 % Anzahlung bei Buchung – Restbetrag spätestens 7 Tage vor Eventbeginn

(3) Bei kurzfristigen Buchungen kann der Gesamtbetrag sofort fällig sein.

(4) Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist der Anbieter berechtigt, die Leistung zu verweigern.

(5) Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Anbieter.

§5 Leistungen und Pflichten des Anbieters

Der Anbieter verpflichtet sich:

zur Bereitstellung der vereinbarten Leistungen zum vereinbarten Zeitpunkt

zur Einhaltung hygienischer Vorschriften

zur ordnungsgemäßen Durchführung des Ausschanks

§6 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher:

Zugang zur Veranstaltungsfläche

Stromversorgung (falls erforderlich)

Wasseranschluss (falls nötig)

Parkmöglichkeiten

geeignete, ebene und ausreichend große Aufbaufläche

verbindlich abgestimmte Aufbauzeiten

ggf. Genehmigungen

Bei privaten Veranstaltungen bestätigt der Auftraggeber, dass es sich um eine geschlossene Gesellschaft handelt.

§7 Genehmigungen und Gestattung

(1) Bei öffentlichen Veranstaltungen ist der Auftraggeber verpflichtet, notwendige Genehmigungen einzuholen.

(2) Der Anbieter kann auf Wunsch bei der Beantragung unterstützen, übernimmt jedoch keine Haftung für fehlende Genehmigungen.

§8 Jugendschutz

Der Anbieter hält sich strikt an die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Alkohol wird nicht an Minderjährige entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ausgeschenkt.

§9 Stornierung / Rücktritt

(1) Bei Stornierung durch den Auftraggeber fallen folgende Kosten an:

bis 30 Tage vor Event: 25 %

bis 14 Tage vor Event: 50 %

bis 7 Tage vor Event: 75 %

weniger als 7 Tage: 100 %

(2) Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung.

(3) Bereits entstandene Kosten (z. B. Warenbeschaffung, Personal) sind in jedem Fall vollständig zu erstatten.

§10 Haftung

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(2) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(3) Für Schäden durch Gäste oder Dritte übernimmt der Anbieter keine Haftung.

(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Folgen übermäßigen Alkoholkonsums durch Gäste.

(5) Der Auftraggeber haftet für Schäden an Equipment durch seine Gäste.

§11 Wetter / höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterbedingungen, behördliche Auflagen) kann die Veranstaltung angepasst oder verschoben werden. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten sind auch im Falle höherer Gewalt zu vergüten. Ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung besteht in diesen Fällen nicht.

§12 Aufbau und Abbau

Aufbauzeiten werden individuell abgestimmt

Der Auftraggeber sorgt für freien Zugang

Verzögerungen durch fehlende Voraussetzungen gehen nicht zu Lasten des Anbieters

Verzögerungen können zu einer Verschiebung der vereinbarten Einsatzzeit führen.

Zusätzliche Wartezeiten oder Verzögerungen werden gesondert berechnet.

§13 Eigentumsvorbehalt

Alle bereitgestellten Materialien und Geräte bleiben Eigentum des Anbieters.

§14 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist.

§15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: 01.04.2026